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Rundfunkgebühren bei PC’s ab 2007

Personen, die zu Hause ein Rundfunkgerät angemeldet haben und ihren internetfähigen PC für Vereinszwecke nutzen, müssen keine Gebühren nach der ab 1. Januar 2007 geltenden neuen Gebührenpflicht entrichten. Auch wer einen vereinseigenen internetfähigen PC zu Hause hat und bereits ein herkömmliches Rundfunk- oder Fernsehgerät angemeldet hat, ist von der Gebührenpflicht befreit. Dies hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mitgeteilt. Nach Auskunft der GEZ gilt für Vereinsgaststätten und Vereinsgeschäftsstellen diese Regelung: ein internetfähiger PC muss angemeldet werden, sofern nicht schon ein herkömmliches Rundfunk- oder Fernsehgerät vorhanden und bei der GEZ angemeldet ist. In diesem Fall greift die so genannte Zweitgeräte-Regelung für neuartige Rundfunkgeräte.
(Quelle: Thüringen-Sport 10/11 2006)

LSB-Homepage, 16. November 2006

KSB Lüneburg


Heft Januar 2012




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