informiert:
Rundfunkgebühren bei PC’s ab 2007
Personen, die zu Hause ein Rundfunkgerät angemeldet haben und ihren internetfähigen
PC für Vereinszwecke nutzen, müssen keine Gebühren nach der ab 1. Januar
2007 geltenden neuen Gebührenpflicht entrichten. Auch wer einen vereinseigenen internetfähigen PC zu Hause hat und bereits ein herkömmliches Rundfunk- oder
Fernsehgerät angemeldet hat, ist von der Gebührenpflicht befreit. Dies hat der Deutsche
Olympische Sportbund (DOSB) mitgeteilt.
Nach Auskunft der GEZ gilt für Vereinsgaststätten und Vereinsgeschäftsstellen diese
Regelung: ein internetfähiger PC muss angemeldet werden, sofern nicht schon ein
herkömmliches Rundfunk- oder Fernsehgerät vorhanden und bei der GEZ angemeldet
ist. In diesem Fall greift die so genannte Zweitgeräte-Regelung für neuartige
Rundfunkgeräte.
(Quelle: Thüringen-Sport 10/11 2006)
LSB-Homepage, 16. November 2006