10 Aug Rundschreiben Änderung der Niedersächsischen Bauordnung wg. Nutzungsänderungen von Versammlungsräumen

In diesem Rundschreiben findet Ihr den aktuellen Stand zur vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen.

Hier die Kernaussagen des Rundschreibens:

  • Künftig gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
  • Es bedarf zunächst keiner besonders qualifizierten entwurfsverfassenden Person – die Veranstalterin oder der Veranstalter selbst kann den Antrag einreichen. Wenn die Prüfung des Brandschutzes besondere Schwierigkeiten aufweist oder der Antrag nicht hinreichend aussagekräftig ist, kann die Baugenehmigungsbehörde eine qualifizierte Entwurfsverfasserin oder einen qualifizierten Entwurfsverfasser verlangen.
  • Der Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörden wird neu definiert und auf die Gewährleistung des Brandschutzes begrenzt. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die Veranstaltung aus anderen Gründen als den Brandschutz eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen zu besorgen ist, kann die Bauaufsichtsbehörde die Prüfung deswegen auf die Einhaltung weiterer Vorschriften erweitern.
  • Das gleiche Prinzip gilt bei den einzureichenden Unterlagen: Zunächst sind nur wenige Dokumente einzureichen, die Bauaufsichtsbehörde kann bei einer Ausweitung der Prüfung weitere Unterlagen erbitten.