Sportstättenbau

Sportstättenbau

Infos zum Sportstättenbauantrag

Wir raten jedem Verein zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Erörterung der geplanten Baumaßnahmen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Bei den Bestandssicherungsmaßnahmen ab 25.000,00 € und einer Bestandsentwicklungsmaßnahme ist das Beratungsgespräch Grundlage des Antrages. Die Teilnahme an dem Qualifix-Baustein „Sportstättenbau“ ist für alle Maßnahmenformen verpflichtend und darf nicht älter als 24 Monate sein.

Seit dem 23.05.2022 können die Anträge zur Sportstättenbauförderung ausschließlich über das LSB-Net (Sportförderportal) – also komplett digital – gestellt werden. Ein Handbuch als Hilfestellung für die antragstellenden Vereine können Sie sich hier herunterladen. Bitte vereinbaren Sie spätestens bis zum 01.08. eines Jahres einen Termin zum Beratungsgespräch beim KSB Lüneburg. Ihren Antrag stellen Sie dann über das LSB-Intranet im neuen Sportförderportal bis spätestens zum 01.09. eines Jahres. Vorab ist es notwendig, dass die verantwortliche Person aus Ihrem Verein einen entsprechenden Intranet-Zugang mit der Freigabe für den Bereich „Sportstättenbau-Anträge“ beantragt und erhält. Das Anmeldeformular zum Intranet-Zugang können Sie hier generieren und senden dies mit allen Unterschriften per Mail an den KSB Lüneburg. Alle vollständigen Anträge werden durch den KSB geprüft bzw. vorgeprüft und entsprechend weiterbearbeitet. Vollständige Anträge ab 25.000,00 € werden nach der Vorprüfung elektronisch zur weiteren Prüfung und Bearbeitung für den LSB freigegeben und von dort aus weiterbearbeitet.

Achtung Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaues

Die Richtlinie-Änderung umfasst die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparungen mit bis zu 50 % der Gesamtkosten und tritt zum 01.08.2023 in Kraft. Die Details entnehmen Sie der Richtlinie und können gern im persönlichen Beratungsgespräch erörtert werden. Eine wichtige Voraussetzung (ab 25.000,00 € Gesamtkosten der Baumaßnahme) für die Förderung ist ein Gutachten durch einen unabhängigen Energieberater/in, welche die Umsetzung der geplanten Maßnahme empfiehlt.
Das Sportstättenbauförderportal wird zum 01.08.2023 angepasst und folgende Änderungen werden dann umgesetzt sein: 

  • Unter 3.1. „Art der Maßnahme“ wird es eine weitere Auswahlmöglichkeit „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ geben.

  • Unter 4.2 „Baubeschreibung“ wird es eine Mehrfachauswahl mit förderfähigen Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung geben.

  • Für den Nachweis einer durchgeführten Energieberatung wird es für das Hochladen des Nachweises einen separaten Punkt im Antrag geben.

Gemäß der aktuellen Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus besteht keine Verpflichtung, den Energieberater/in aus der Liste “Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes” (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) zu wählen. Eine Zertifizierung als Energieberater/in sollte allerdings vorliegen.

Wenn die Energieberatung allerdings über den Klima(s)check beantragt bzw. gefördert werden, muss der/die Energieberater(-in) aus der o.g. Liste ausgewählt werden.

Eine Pressemitteilung finden Sie hier und weitere Informationen finden Sie hier bei LSB Niedersachsen.

Qualifix-Seminare sowie Webinare zur Sportstättenbauförderung wird es ab 2021 ebenfalls wieder geben. Das Qualifix-Seminar ist verbindlicher Teil der Antragstellung und das Zertifikat muss im Rahmen der Antragstellung als Nachweis hochgeladen werden.

Online-Seminare zum Thema „Sportstättenbauförderung“: 

1. Online-Seminar: 21.02.2024, 18 Uhr

2. Online-Seminar: 04.04.2024, 18 Uhr

3. Online-Seminar: 06.06.2024, 18 Uhr

4. Online-Seminar: 08.08.2024, 18 Uhr

Anmeldungen bitte direkt an Britta Werdermann per Mail an bwerdermann@lsb-niedersachsen.de unter Angabe des Vereins, Name des Teilnehmers und Sportbund.

Weitere Infos zur Antragstellung erhalten Sie auch telefonisch beim KSB Lüneburg und über die LSB-Homepage und erreichen Sie per Klick Link


Hinweis unabhängig vom Antragsverfahren des Landessportbund (LSB) und Kreissportbund (KSB):
Werden Baumaßnahmen im Sportstättenbau mit mehr als 50% öffentlichen Zuschüssen gefördert und überschreiten die Maßnahme des geförderten Projektes den Wert von 10.000 €, wird der Sportverein zum öffentlichen Auftraggeber und muss das Tariftreue- und Vergabegesetz beachten.


Achtung Neuigkeiten: Änderungen für Sportvereine im Rahmen des Tariftreue und Vergabegesetz:

Die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetz ist für Sportvereine deutlich vereinfacht wurden. In der Anlage finden Sie nähere Information des LSB Nds.
Die neue Fassung des NTVergG finden Sie hier.

Hinweise und Übersicht der Gesamtkosten:

ANTRAG AUF BESTANDSSICHERUNG BIS 25.000,00 €

ANTRAG AUF BESTANDSENTWICKLUNG ÜBER 25.000,00 €

ANTRAG AUF BESTANDSSICHERUNG ÜBER 25.000,00 €

Antrag

Antrag, Finanzierungsplan und Angebote

Antrag, Finanzierungsplan und Angebote sowie spezifizierte Kostenzusammenstellung
nach DIN 276

Antrag, Finanzierungsplan und Angebote sowie spezifizierte Kostenzusammenstellung
nach DIN 276

Baubeschreibung

Baubeschreibung/Bedarfserläuterung und Kostenzusammenstellung sowie Lageplan/zeichnerische Darstellung

Baubeschreibung/Bedarfserläuterung sowie Lageplan/zeichnerische Darstellung

Baubeschreibung/Bedarfserläuterung sowie Lageplan/zeichnerische Darstellung

Nachweis über das Eigentumsrecht

Nachweis über das Eigentumsrecht bzw. diesem gleichgestellte Rechte an Grundstück und Gebäude und baulichen Anlagen.

Baugenehmigung

Baugenehmigung, falls erforderlich, mindestens positive Bauvoranfrage.

Nachweis

Nachweis an der Teilnahme einer Qualifix- od. ähnlichen Veranstaltung (Gültigkeit: Höchstens 12 Monate vor Antragstellung).

Beratungsgespräch

Beratungsgespräch durch den Sportbund empfohlen.

Protokoll des Beratungsgespräches durch den Sportbund.

Protokoll des Beratungsgespräches durch den Sportbund.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Nein

Ja

Ja

Zukunfts-Check

Nein

Nein

Ja

Stellungnahme des Sportbundes

Nein

Nein

Stellungnahme des Sportbundes soweit kein Maßnahmenplan zur Sport(raum)entwicklung vorhanden ist.

Hier finden Sie die Richtlinien des Landkreis Lüneburg zur Sportförderung:

Richtlinien Sportförderung

Antrag Sportförderung