Ab dem 01.01.2020 gilt eine neue Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter/innen und Trainer/innen (ÜL/T) bei Vereinen.
Als nächster zu erledigender Schritt steht jetzt die Beantragung neuer Zugangsberechtigungen durch die Vereine und die anschließende Erfassung der Zugangsberechtigungen durch den KSB an. Neue Zugangsberechtigungen werden nur von dem/der Verantwortliche/n im Verein benötigt, welche/r sich zukünftig um die Bearbeitung und die Bezuschussung der ÜL/T im LSB-Intranet kümmern wird. Im beigefügten Anschreiben finden Sie alle relevanten Hinweise mit Bezug auf die Zugangsberechtigungen, die bis spätestens zum 31.01.2020 über den jeweiligen KSB zu beantragen sind. Zugangsberechtigungen von Personen, welche nur für die Bearbeitung der persönlichen Daten und die Eingabe der Bestandserhebung verantwortlich sind, können ihre Zugangsberechtigung weiter nutzen.
Seit dem 15. März 2020 ist im LSB- Intranet alles für das neue ÜL/Trainer Abrechnungsmodul vorbereitet. Sie können, sofern Sie einen Intranetzugang mit den erweiterten Berechtigungen besitzen, ab sofort auf die ÜL/ T Liste zugreifen und diese für Ihren Verein zur Abrechnung bearbeiten.