Übungsleiterzuschüsse

Übungsleiterzuschüsse

LSB ÜL-Mittel

Ab dem 01.01.2020 gilt eine neue Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter/innen und Trainer/innen (ÜL/T) bei Vereinen.

Als nächster zu erledigender Schritt steht jetzt die Beantragung neuer Zugangsberechtigungen durch die Vereine und die anschließende Erfassung der Zugangsberechtigungen durch den KSB an. Neue Zugangsberechtigungen  werden nur von dem/der Verantwortliche/n im Verein benötigt, welche/r sich zukünftig um die Bearbeitung und die Bezuschussung der ÜL/T im LSB-Intranet kümmern wird. Im beigefügten Anschreiben finden Sie alle relevanten Hinweise mit Bezug auf die Zugangsberechtigungen, die bis spätestens zum 31.01.2020 über den jeweiligen KSB zu beantragen sind. Zugangsberechtigungen von Personen, welche nur für die Bearbeitung der persönlichen Daten und die Eingabe der Bestandserhebung verantwortlich sind, können ihre Zugangsberechtigung weiter nutzen.

Seit dem 15. März 2020 ist im LSB- Intranet alles für das neue ÜL/Trainer Abrechnungsmodul vorbereitet. Sie können, sofern Sie einen Intranetzugang mit den erweiterten Berechtigungen besitzen, ab sofort auf die ÜL/ T Liste zugreifen und diese für Ihren Verein zur Abrechnung bearbeiten.

Antrag Zugangsberechtigung Intranet

Anschreiben an die Vereine

Anleitung zur weiteren Vorgehensweise

Neue Richtlinie ab dem 01.01.2020

Kommunale ÜL-Mittel

Die kommunalen ÜL-Mittel werden in Raten an die Vereine ausgezahlt, welche dem KSB die Gemeinnützigkeit und die Beschäftigung von ÜLs gegen Bezahlung nachweisen sowie den “Nachweis der gezahlten kommunalen ÜL-Mittel” des jeweiligen abgelaufenen Kalenderjahres bis spätestens zum 15.01. jeden Jahres schriftlich vorlegen. Vereine, die keine ÜL beschäftigen müssen eine Fehlanzeige einreichen, die Fehlanzeige kann gern formlos per Mail zu gesendet werden.

Nachweis zum Download

Nachweis zum Download.pdf

Bitte bis spätestens zum 15.01.2024 per Fax, per Mail oder per Post beim KSB Lüneburg einreichen.