31 Jan Vorläufige Außerkraftsetzung der 2G-Regel auf Sportanlagen unter freiem Himmel
Posted at 08:25h
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Seit dem 25.01.2022 ist die 2G-Regel auf Sportanlagen unter freiem Himmel außer Kraft gesetzt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied dies auf Basis eines Normenkontrollantrags, den eine, weder geimpfte, noch genesene Golfspielerin vorbrachte. Das Risiko einer Infektion beim Sporttreiben unter freiem Himmel rechtfertige nicht den Eingriff in die Grundrechte nicht geimpfter oder genesener Menschen, erklärte das Gericht. Damit ist ab dem 25.01.2022 kontaktarmer Sport, wie z.B. Golf oder Leichtathletik, draußen wieder mit 3G und Hygienekonzept möglich.