Sportstättenbau

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Infos zur Sportstättenbauförderung

Wir raten jedem Verein zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Erörterung der geplanten Baumaßnahmen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Bei den Maßnahmen ab 25.000,00 € ist das Beratungsgespräch verpflichtende Grundlage des Antrages. Für Maßnahmen unter 25.000,00 € ist der Besuch eine Veranstaltung zu den Fördergrundlagen (Online-Seminar oder Beratungsgespräch mit dem Sportbund) ebenso bindend und darf nicht älter als 24 Monate sein.

Seit dem 23.05.2022 können die Anträge zur Sportstättenbauförderung ausschließlich über das LSB-Online-Förderportal (LSB-Net) – also komplett digital – gestellt werden. Ein Handbuch als Hilfestellung für die antragstellenden Vereine können Sie sich hier herunterladen. Bitte vereinbaren Sie spätestens bis zum 01.08. eines Jahres einen Termin zum Beratungsgespräch beim KSB Lüneburg. Ihren Antrag stellen Sie dann über das LSB-Online-Förderportal (LSB-Net) bis spätestens zum 01.09. eines Jahres. Vorab ist es notwendig, dass die verantwortliche Person aus Ihrem Verein einen entsprechenden Intranet-Zugang mit der Freigabe für den Bereich „Sportstättenbau-Anträge“ beantragt und erhält. Das Anmeldeformular zum Intranet-Zugang können Sie hier generieren und senden dies mit allen Unterschriften per Mail an den KSB Lüneburg. Alle vollständigen Anträge werden durch den KSB geprüft bzw. vorgeprüft und entsprechend weiterbearbeitet. Vollständige Anträge ab 25.000,00 € werden nach der Vorprüfung elektronisch zur weiteren Prüfung und Bearbeitung für den LSB freigegeben und von dort aus weiterbearbeitet.

Achtung Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaues

Die neue LSB-Richtlinie tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Online-Seminare zum Thema „Sportstättenbauförderung“: 

  1. 27 Februar 2025 um 18:00 Uhr

  2. 24. April um 18:00 Uhr

  3. 26. Juni um 18:00 Uhr

  4. 28. August um 18:00 Uhr

  5. 29. Oktober um 18:00 Uhr

Anmeldungen bitte direkt an Britta Werdermann per Mail an bwerdermann@lsb-niedersachsen.de unter Angabe des Vereins, Name des Teilnehmers und Sportbund.

Weitere Infos zur Antragstellung erhalten Sie auch telefonisch beim KSB Lüneburg und über die LSB-Homepage und erreichen Sie per Klick Link


Hinweis unabhängig vom Antragsverfahren des Landessportbund (LSB) und Kreissportbund (KSB):
Werden Baumaßnahmen im Sportstättenbau mit mehr als 50% öffentlichen Zuschüssen gefördert und überschreiten die Maßnahme des geförderten Projektes den Wert von 10.000 €, wird der Sportverein zum öffentlichen Auftraggeber und muss das Tariftreue- und Vergabegesetz beachten.


Achtung Neuigkeiten: Änderungen für Sportvereine im Rahmen des Tariftreue und Vergabegesetz:

Die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetz ist für Sportvereine deutlich vereinfacht wurden. In der Anlage finden Sie nähere Information des LSB Nds.
Die neue Fassung des NTVergG finden Sie hier.

Hier finden Sie die Richtlinien des Landkreis Lüneburg zur Sportförderung:

Richtlinien Sportförderung

Antrag Sportförderung

Merkblatt