Sportversicherung
Mit der Mitgliedschaft im Kreissportbund Lüneburg e.V. und im Landessportbund Niedersachsen e.V. besteht gem. Rahmenvertrag der Sportversicherung mit der ARAG Schutz in vielen Bereichen. Einen Überblick der ARAG finden sie hier.
So vielseitig ist die Vereinslandschaft:
Unfall-Versicherung
schließt sporttypische Risiken ein, die üblicherweise nicht versicherbar sind
Haftpflicht-Versicherung
Haftungsrisiko der Verbände und Vereine auch als Veranstalter oder Haus-/Grundbesitzer; wenn Sportler in Training/Wettbewerb andere schädigen und dafür haften. Z.T. beinhaltet der Schutz auch eine umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Rechtsschutz-Versicherung
Schadenersatz-, Straf- und Sozialgerichts-Rechtsschutz; bei den Sportbünden/-verbänden
ggf. auch Vertrags-Rechtsschutz
Kranken-Versicherung
Ergänzend zum privaten/gesetzlichen Schutz bei nicht gedeckten Kosten nach Sportunfällen
Vertrauensschaden-Versicherung
Schützt Vermögenswerte gegen Diebstahl oder Unterschlagung durch Vertrauenspersonen,
sowie Optionaler Schutz für Vereine
Umwelt-Haftpflicht-Versicherung
Schadenersatzansprüche für Umweltschäden auf Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.
Umweltschaden-Versicherung
Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.
D&O/Vermögensschaden-Versicherung
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Den Kontakt zur ARAG und viele weitere Details finden Sie auf der ARAG Homepage!
Es gab einen Sportunfall im Verein? In dem beiliegenden Diagramm erfahren Sie, wie man vorgehen sollte und was zu beachten ist.
Der Versicherungsschutz ist so umfassend wie möglich geregelt: er gilt nicht nur für die sogenannten “natürlichen Personen” (Mitglieder, Trainer/Übungsleiter, Mitarbeiter usw.), sondern auch für “juristische Personen” (Sportverbände und -vereine, Sportkreise usw.).
Die Ausweitung der Sportbegegnungen auf überregionale, und internationale Ebenen ist in der Sportversicherung ebenfalls berücksichtigt. Für alle Sparten gilt in der Regel, dass der Versicherungsschutz weltweit im In- und Ausland geboten wird.
Schadenfälle, die sich auf dem Weg zu oder von einer versicherten Veranstaltung oder Tätigkeit ereignen, sind mitversichert.
Die Sportorganisationen sind als Veranstalter bei der Durchführung der üblicherweise dem Verbands- oder Vereinsbetrieb zuzuordnenden Veranstaltungen und Unternehmungen versichert. Als Veranstaltungsformen sind z.B. zu nennen: Training, Wettkämpfe, sportliche Demonstrationen, Versammlungen, Tagungen, Lehrgänge oder Abteilungs- und Ausschusssitzungen, nicht öffentliche gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen.