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Es gab einen Sportunfall im Verein? In dem beiliegenden Diagramm erfahren Sie, wie man vorgehen sollte und was zu beachten ist.

Der Versicherungsschutz ist so umfassend wie möglich geregelt: er gilt nicht nur für die sogenannten “natürlichen Personen” (Mitglieder, Trainer/Übungsleiter, Mitarbeiter usw.), sondern auch für “juristische Personen” (Sportverbände und -vereine, Sportkreise usw.).
Die Ausweitung der Sportbegegnungen auf überregionale, und internationale Ebenen ist in der Sportversicherung ebenfalls berücksichtigt. Für alle Sparten gilt in der Regel, dass der Versicherungsschutz weltweit im In- und Ausland geboten wird.
Schadenfälle, die sich auf dem Weg zu oder von einer versicherten Veranstaltung oder Tätigkeit ereignen, sind mitversichert.
Die Sportorganisationen sind als Veranstalter bei der Durchführung der üblicherweise dem Verbands- oder Vereinsbetrieb zuzuordnenden Veranstaltungen und Unternehmungen versichert. Als Veranstaltungsformen sind z.B. zu nennen: Training, Wettkämpfe, sportliche Demonstrationen, Versammlungen, Tagungen, Lehrgänge oder Abteilungs- und Ausschusssitzungen, nicht öffentliche gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen.