Förderung fossil betriebener Heizungsanlagen ab 2026
Im Zuge der aktuellen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wurde in Artikel 17 Absatz 15 festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2025 keine finanziellen Anreize mehr für die Installation von eigenständigen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln gewähren dürfen. Dieser Hinweis wurde im vergangenen Monat an uns herangetragen.
Die Regelung betrifft in der Folge auch Länder und Kommunen, die entsprechende Förderungen künftig einzustellen haben. Eine interne Prüfung hat ergeben, dass ab dem Förderjahr 2026 keine Förderung für fossil betriebene Heizkessel durch uns mehr möglich sein wird.
Hybride Heizungsanlagen bleiben nur dann förderfähig, wenn mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Förderfähig ist in diesen Fällen ausschließlich der Anteil der Anlage, der die Wärme auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt.
Heizungsanlagen, die mit Biomasse oder Biogas betrieben werden, können weiterhin gefördert werden.
Ein Infoblatt des DOSB mit weiterführenden Informationen zur EU-Richtlinie liegt bei.
Vorgehen bei bestehenden und zukünftigen Anträgen:
Vereine, die nach dem 31.12.2024 einen Antrag auf Förderung einer fossil betriebenen Heizungsanlage für das Förderjahr 2026 eingereicht haben, werden in den kommenden Wochen – nach Abstimmung mit den jeweiligen Sportbünden – von uns informiert, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Sollte es zu weiteren Antragstellungen dieser Art kommen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme mit den betroffenen Vereinen. In der Folge sind diese Anträge abzulehnen.
Vielen Dank für die Beachtung und Umsetzung.