06.11.2025

Bundesprogramm zur Förderung für die Sanierung von Sportstättenbau

Was Vereine jetzt beachten müssen.


Der BUND hat folgenden Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“  (SKS) veröffentlicht.

Das wichtigste in Kürze:

Was wird gefördert?

  • Sporthallen, Schwimmbäder und Sportfreianlagen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen.

  • Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.

  • Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb sie nach der Modernisierungsmaßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.

  • Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen kann ebenfalls gefördert werden.

 

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen).

  • Weiterleitungen an Sportvereine sind möglich.

 

Wie wird gefördert?

  • Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.

  • Zuschussförderung von bis zu 45 Prozent; Eigenanteil von Kommunen liegt bei 55 Prozent. Außer bei Kommunen in Haushaltsnotlage: Dann beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent; der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent.

  • Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000 Euro einreichen. Befindet sich eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, können Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 Euro eingereicht werden. 

  • Kumulierung mit anderen Bundesprogrammen ist nicht möglich, mit Mitteln anderer Dritter (z.B. Länder) ist dies möglich. Der Eigenanteil der Kommune liegt dann bei mind. 10 Prozent.

 

Wann wird gefördert?

  • Interessensbekundungsverfahren läuft bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes (easy-Online). Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.

  • Im Februar 2026 entscheidet dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.

Bitte beachten Sie auch die zugehörige Pressemitteilung des Bundesministerium für Wohnen:

"Erstmals stellt der Bund Fördermittel für ein neues Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind für den aktuellen Projektaufruf 333 Millionen Euro veranschlagt. 

Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich. Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen."