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20.07.2026

Aktivrente im Verein


Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Sie ermöglicht Beschäftigten, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, einen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich.

Auch Vereine können die neue Regelung nutzen. Voraussetzung ist ein reguläres Arbeitsverhältnis mit klar geregelten Aufgaben. Wichtig: Die Aktivrente befreit nicht von Sozialversicherungsbeiträgen und ersetzt keine sorgfältige Vertragsgestaltung.

Alle wichtigen Informationen finden Sie im vollständigen Beitrag: