Neue Zustimmungserklärung für Lehrkräfte im Sport für 2027 notwendig
Bitte beachten Sie nachfolgende Information aus dem DOSB:
„Lehrkräfte im Sport, die bei Vertragsabschluss von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind, aber nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil als abhängig Beschäftigte zu beurteilen wären, können für sich die Übergangsregelung für Lehrkräfte (gemäß § 127 SGB IV) in Anspruch nehmen. Am Status „Selbständigkeit“ ändert sich dann nichts. Das geht allerdings nur, wenn sie ihre Zustimmung dazu erklären. Das ist vielerorts für den Zeitraum bis Ende 2026 bereits erfolgt. Das BMAS teilt nunmehr mit, dass die Bildungseinrichtungen für den Verlängerungszeitraum ab dem 1.Januar 2027 bis zum 31.Dezember 2027 neue Zustimmungserklärungen einholen müssen, wenn sie weiterhin von der Übergangsregelung Gebrauch machen wollen. Die Auftraggeber/Vertragspartner der Lehrkraft sind die Empfänger dieser Zustimmung. Diese kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist an keine bestimmte Form gebunden, die mündliche Form genügt nicht. Die Zustimmung sagt aus, dass die Lehrkraft damit einverstanden ist, dass für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit trotz einer möglichen abhängigen Beschäftigung keine Versicherungs- oder Beitragspflicht in der Sozialversicherung als Beschäftigte eintritt. Sie muss zu den Entgeltunterlagen genommen werden.“