04.06.2026

Info - Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge

Rechtsfragen - LSB Nds. - Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge (Stand: 05/2026)


Es erreichen uns vermehrt Rückfragen zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes, ob neuerdings eine Umsatzsteuerpflicht für Mitgliedsbeiträge im Sportverein besteht.

Wir haben grundlegende Informationen zusammengestellt, von denen wir ausgehen, dass Sportvereine und Sportbünde nach aktueller Rechtslage handlungsfähig sind.

Durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ändert sich vorerst nichts an bisheriger Praxis. Die Akteure (für den Sport der DOSB) verhandeln eine Lösung der Problematik. Wenn in Aussicht steht, zu welcher Lösung es kommen kann, wird der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen informiert – ggf. auch um Stellungnahme gebeten. Wenn danach feststeht, wie die zukünftige Situation aussehen soll, muss der LSB überlegen, wie die notwendigen Informationen am besten zu den Vereinen und Sportbünden kommen. Das wird auch davon abhängen, wie umfangreich in das bestehende System eingegriffen werden soll.

Antworten zu grundlegenden Fragen:

Wie ist der Sachstand?
Es ist festzuhalten, dass sich das in Rede stehende Urteil mit einem Einzelfall beschäftigt, dass es – wie auch in früheren Fällen – um den angestrebten Verzicht eines Vereins auf die Umsatzsteuerbefreiung geht und dass sich die Kritik des BFH nicht gegen die Vereine, sondern gegen die Finanzbehörden richtet, denen aus seiner Sicht vorzuwerfen ist, EU-Recht zu ignorieren. Gleichzeitig hat der BFH den Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden und an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen, um abschließend im Einzelfall zu urteilen. Weiter muss der Gesetzgeber im Bund tätig werden.

Gibt es eine rechtliche Grundlage? Wenn ja, welche? Gilt sie für alle Bereiche eines Vereins? Oder nur für bestimmte Bereiche?

Im Rahmen dieser Thematik werden immer wieder das Umsatzsteuergesetz mit dem § 4 Nr. 22 b) und auch § 67a der Abgabenordnung genannt.

Die Auswirkungen auf einzelne Bereiche des Vereins, sind im Einzelfall zu prüfen

Betrifft das Thema Sportvereine überhaupt?
Ja, es betrifft Sportvereine, weil ein Sportverein geklagt hatte

Dieser Verein wollte bzw. hat explizit USt. auf Mitgliedsbeiträge erhoben, um Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Dieses Vorgehen wird sehr wenige Sportvereine betreffen, da die meisten grundsätzlich umsatzsteuerfreie Mitgliedsbeiträge haben wollen

Inwieweit es Sportvereine zukünftig betreffen wird, ist aktuell nicht einzuschätzen.

Liegt eine abschließende Gesetzesänderung durch den Gesetzgeber im Bund vor, sind die konkreten Auswirkungen auf Sportvereine absehbar.

Müssen Sportvereine jetzt etwas ändern?
Nein. Bis zu einer Klarstellung durch Gesetzgeber oder Finanzverwaltung kann die bisherige Praxis weiterhin angewendet werden.

Weiter ist auf die Ausführungen bei VIBBS zu verweisen:

https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/koerperschaft-gewerbe-und-umsatzsteuer/umsatzsteuerpflicht-fuer-mitgliedsbeitraege-im-sportverein

https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/koerperschaft-gewerbe-und-umsatzsteuer/umsatzsteuerpflicht-fuer-mitgliedsbeitraege-im-sportverein/faq-umsatzsteuerpflicht-fuer-mitgliedsbeitraege-im-sportverein

Quelle: LSB Niedersachsen, https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/recht-versicherung/rechtsthemen-fuer-vereine-2022